Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2008 - 2 StR 437/08   

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https://dejure.org/2008,7290
BGH, 21.11.2008 - 2 StR 437/08 (https://dejure.org/2008,7290)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2008 - 2 StR 437/08 (https://dejure.org/2008,7290)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08 (https://dejure.org/2008,7290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der zusätzlichen Feststellung eines Hangs zu erheblichen Straftaten bei Vorliegen der gemäß § 66b Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) vorausgesetzten Gefahr für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung; Geltung des § 66b Abs. 3 in Verbindung mit § 67d Abs. 6 StGB bei ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 66 b Abs. 3; ; StGB § 66 b Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 67 d Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 323
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Die Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos (BGH, Beschluss vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei

    Es entspricht herrschender fachrechtlicher Auffassung, dass die Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch dann auszusprechen ist, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, insbesondere weil sie auf einem fehlerhaften Gutachten beruhte, und dass hieran eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anknüpfen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08 - juris; Ullenbruch/Drenkhahn in: MüKo StGB, 3. Aufl., § 66b Rn. 45; Ziegler in: BeckOK StGB, Stand: 1. Februar 2018, § 67d Rn. 13; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 67d Rn. 24; Kilian in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB, 2. Aufl., § 67d Rn. 27a).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 257/19

    Erlass und Vollstreckung eines Unterbringungsbefehls über die einstweilige

    Sie ist damit letztlich von einer sogenannten "Fehleinweisung" ausgegangen, die ebenfalls zu den von § 66b Satz 1 Halbsatz 1 StGB erfassten Fallgestaltungen zu rechnen ist (zu dieser Begrifflichkeit BGH, Beschluss vom 21.11.2008 - 2 StR 437/08, NStZ 2009, 323, 324 zu § 66b Abs. 3 StGB i.d.F. d. G. v. 23.07.2004; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 66b Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4655
BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09 (https://dejure.org/2009,4655)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2009 - 5 StR 7/09 (https://dejure.org/2009,4655)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2009 - 5 StR 7/09 (https://dejure.org/2009,4655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 323
  • NStZ 2009, 499
  • StV 2010, 177
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09
    Rein statistische Grundlagen tragen die Unterbringungsanordnung - zumal gegen einen nicht vorbestraften Angeklagten - jedoch nicht (vgl. hierzu BVerfGE 109, 190, 242; BVerfG NStZ 2007, 87, 88; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH StV 2008, 300; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 452/07).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09
    Rein statistische Grundlagen tragen die Unterbringungsanordnung - zumal gegen einen nicht vorbestraften Angeklagten - jedoch nicht (vgl. hierzu BVerfGE 109, 190, 242; BVerfG NStZ 2007, 87, 88; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH StV 2008, 300; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 452/07).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09
    Rein statistische Grundlagen tragen die Unterbringungsanordnung - zumal gegen einen nicht vorbestraften Angeklagten - jedoch nicht (vgl. hierzu BVerfGE 109, 190, 242; BVerfG NStZ 2007, 87, 88; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH StV 2008, 300; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 452/07).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09
    Gegebenenfalls wird es sich im Rahmen der Ermessensausübung mit den Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs und möglicher Therapien auf den bisher noch nicht bestraften Angeklagten eingehend auseinanderzusetzen haben (vgl. BGH NStZ 1996, 331; 2004, 438).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09
    Rein statistische Grundlagen tragen die Unterbringungsanordnung - zumal gegen einen nicht vorbestraften Angeklagten - jedoch nicht (vgl. hierzu BVerfGE 109, 190, 242; BVerfG NStZ 2007, 87, 88; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH StV 2008, 300; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 452/07).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 452/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (unzureichende Begründung

    Auszug aus BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09
    Rein statistische Grundlagen tragen die Unterbringungsanordnung - zumal gegen einen nicht vorbestraften Angeklagten - jedoch nicht (vgl. hierzu BVerfGE 109, 190, 242; BVerfG NStZ 2007, 87, 88; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH StV 2008, 300; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 452/07).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Auszug aus BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09
    Gegebenenfalls wird es sich im Rahmen der Ermessensausübung mit den Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs und möglicher Therapien auf den bisher noch nicht bestraften Angeklagten eingehend auseinanderzusetzen haben (vgl. BGH NStZ 1996, 331; 2004, 438).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Die bei der Darstellung der Gutachten der beiden Sachverständigen erörterten Ergebnisse der operationalisierten Prognoseinstrumente (PCLR und HCR 20) hat es ersichtlich nur zur vollständigen Erfassung der Beurteilungsaspekte verwandt, ohne dass es dem hierdurch erlangten empirischen Wissen bzw. dem statistischen Rückfallrisiko gegenüber den individuell bedeutsamen Faktoren zu viel Bedeutung beigemessen hätte (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2009, 980, 982; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH StV 2008, 300; 301; NStZ 2009, 323; NStZ-RR 2009, 75; Boetticher/Dittmann/Nedopil/Nowara/Wolf NStZ 2009, 478).
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 17/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

    Dies genügt den Anforderungen an die Gefahrenprognose schon deshalb nicht, weil sich die Ausführungen des Sachverständigen in dieser allgemeinen Erwägung erschöpfen, ohne die Umstände des vorliegenden Falls in den Blick zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 25. März 2009 - 5 StR 7/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 2, Rn. 4; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StV 2011, 271; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42, jeweils mwN).
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